Wo und wie müssen die geernteten Stämme
gelagert werden?

Die richtige Polterung

Die geernteten Bloche müssen zur Abfuhr an einer LKW-befahrbaren Straße gelagert werden. Um die Abfuhr zu beschleunigen, ist eine Polterung nach Sortimenten und Abnehmerin bzw. Abnehmer vorzunehmen.

Die Polter sind so anzulegen, dass sie nicht z.B. durch Abrollen zur Gefährdung werden können.

Bei der Lagerung ist auch auf die Forstschutzsituation zu achten. Daher sollte das Holz so schnell wie möglich abtransportiert werden bzw. außerhalb des Waldes gelagert werden. Dabei sind auf die Bestimmungen des Forstgesetzes § 45 zu achten.

Ist die Forststraße für Radfahrerinnen und Radfahrer freigegeben, empfiehlt es sich trotz der bereits angebrachten Sperrgebietstafeln in die Straße ragende Polter zusätzlich abzusichern.

Beachte!

Die Polter sind so anzulegen,
dass sie nicht z.B. durch Abrollen zur Gefährdung werden können.

Foto © Anna Schreiner

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