Wie ist ein
Sägewerk aufgebaut?

Die Stationen

In der Anlagenablaufbeschreibung ist detailliert dargestellt, welche Stationen das gelieferte Holz durchläuft und wie etwas wo gemessen bzw. registriert wird.

Grundsätzlich muss diese von der Betreiberin oder vom Betreiber auf Verlangen nicht vorgelegt werden, da eine grobe Übersicht in der Betreiber(in)information enthalten ist.

Transparente Betriebe werden die Anlagenablaufbeschreibung aber auf Anfrage gerne zur Verfügung stellen.

Beispiel eines möglichen Sägewerksaufbau

Anlagenablaufbeschreibung – ÜBERNAHMEZONEN

A - Anmeldung

Jede Anlieferung von Sägerundholz erfolgt mit der Anlieferungsanmeldung im Werksbüro.

Bei der Anmeldung wird der Waldlieferschein erfasst und ein Werkslieferschein ausgestellt.

Dieser enthält:

  • Werklieferscheinnummer
  • Waldlieferscheinnummer
  • Lieferant
  • Sublieferant
  • Transporteur
  • Anlieferungsdatum
  • Abladeplatz (Vorlagerplatz oder Rundholzaufgabe)
C - Aufgabe
  • Maximale und minimale Rundholzlänge
  • Art der Vereinzelung
  • Beschickung durch: Frächter oder Radlader

Foto © FHP PDF Mess- und Übernahmeprozess

E - Ausboxen überstarker Stämme

Beispiel:
Die Vermessung der ausgeboxten Stämme erfolgt manuell mit einer geeichten Messkluppe.

Die Ansprache der Holzart und Qualität erfolgt lt. ÖHU. Art des Rindenabzugs erwähnen!

Die Erfassung der Werte erfolgt in Zone D.

G & H - Ausboxen

Foto © FHP PDF Mess- und Übernahmeprozess

J - Splittersuchgerät

L - Kappanlage

M - Eichschild & Messststellendetail

Abschlagstasten

O - Sortierboxen

Zweiteiliger Sortierstrang mit 40 Rundholzboxen.

Foto © FHP PDF Mess- und Übernahmeprozess

B - Vorlagerung

Die Vorlagerung erfolgt getrennt je Anlieferung mit eindeutiger Kennzeichnung durch Anbringen der Werklieferscheinnummer.

Die Entladung erfolgt grundsätzlich durch den Frachtunternehmer.

D - 1. Okulare Ansprache & Sortierung

Beispiel:
Im Übernahmeabschnitt D erfolgt die okulare Aussortierung von überstarkem Rundholz und Industrieholz.

Überstarke Stämme werden in der Zone E ausgeboxt, händisch vermessen und qualifiziert. Die Werte werden an der Messstelle 1 per Hand eingefügt.

Industrieholz wird mit Holzart und Qualität angesprochen, durchläuft die Messstelle 1 in Zone F und wird anschließend in Rinde in der Zone G ausgeboxt.

F - Eichschild / Messstellendetail

Abschlagstasten

I - Entrindung

 

Beispielhafte Darstellung und / oder Fotos

K - Ausboxen von Splitterholz

Foto © FHP PDF Mess- und Übernahmeprozess

M - Messstelle 2, 3D-Messung

N - 2. Okulare Ansprache & Sortierung

Beispiel:
Im Übernahmeabschnitt N erfolgt die okulare (visuelle) Klassifizierung des Rundholzes.

Die Beurteilung von Krümmung und Abholzigkeit erfolgt durch die Messanlage 2. Die ermittelten Längen-, Durchmesser- und Qualitätswerte stehen bei der okularen Ansprache zur Verfügung.

FHP-Betreiberinformation

 

In der FHP-Betreiberinformation sind die für die Verkäuferin bzw. den Verkäufer wichtigsten Punkte zur Messanlage zusammengefasst.

Diese ist der Lieferantin bzw. dem Lieferanten auf Verlangen vorzulegen.

Anlagenübersicht
Zusammenfassung der Anlagenablaufbeschreibung

Zulassung
Zu unterscheiden ist dabei nach der Art der Eichung der Messanlage und nach dem Umsetzungsstatus der ÖNORM L1021 im jeweiligen Werk.

Gültigkeit der Eichung
Das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen bzw. seine Partnerstellen überprüfen in vorgegeben Zeitabständen, ob die Fehlertoleranzen der Anlage der Eichung entsprechen.
Kurz gesagt, sie überprüfen, ob 1 cm tatsächlich 1 cm entspricht und ob das ermittelte Volumen auch tatsächlich stimmt.

Beachte!

Die Eichung überprüft nicht,
ob die Qualität nach den ÖHU korrekt angesprochen wird!

ZULASSUNG

Die Messanlage ist nach MAWM geeicht
(Messanlage zur Ermittlung wertbestimmender Merkmale von Rundholz).

Es ist garantiert, dass Mittendurchmesser, Längen, Volumen, Zopfdurchmesser, Krümmung und Abhol­zigkeit geeicht ermittelt werden.
ODER
Die Messanlage ist nach RHMA geeicht (Elektronische Rundholzmessanlage).

Es werden nur der Mittendurchmesser, die Länge und das Volumen geeicht ermittelt.

Die Verkäuferin bzw. der Verkäufer muss dabei zustimmen, dass Zopfdurchmesser, Abholzigkeit und Krümmung ungeeicht ermittelt werden.

In diesem Fall muss im Schlussbriefdokument kursiv, fett oder anders hervorgehoben werden, damit sie gültig vereinbart ist
(§ 1 Abs 4 ÖHU).