Übernahme
Das Rundholz wird vermessen
und Qualitätsmerkmale angesprochen!
Vermessung und Qualitätsmerkmale
Bei der Übernahme wird das gelieferte Rundholz vermessen und die Qualitätsmerkmale, die nicht durch die Anlage geeicht ermittelt werden, angesprochen. Dazu zählt z.B. Qualität, Verfärbungen, Astigkeit, etc.

Foto © Anna Schreiner
Zeitraum für die Übernahme
Die Übernahme hat möglichst sofort, jedenfalls innerhalb von drei Werktagen nach Anlieferung zu erfolgen.
Abweichungen davon müssen im Vorhinein der Lieferantin bzw. dem Lieferanten mitgeteilt werden, z.B. Schlussbriefvermerk, Vermerk am Lieferschein, telefonisch.
Sollte sich die Übernahme um mehr als 14 Tage verzögern, muss dafür das Einverständnis gegeben werden.

Foto © Anna Schreiner
Bis zur Übernahme
Bis zur Übernahme muss das Holz auf Kosten des Sägewerks getrennt, verwechslungsfrei und gekennzeichnet gelagert werden.
Anwesenheit bei der Übernahme
Als Verkäuferin bzw. Verkäufer hat man das Recht, bei rechtzeitigem Verlangen (z.B. Vermerk am Schlussbrief oder am Lieferschein, telefonisch) bei der Übernahme seiner Lieferung dabei zu sein und die Vermessung und Klassifizierung zu beobachten.
Dazu benötigt man jedoch viel Erfahrung und gutes Wissen über die Qualitätssortierung.
Beachte!
Als Verkäuferin und Verkäufer hat man das Recht, bei rechtzeitigem Verlangen bei der Übernahme seiner Lieferung dabei zu sein und die Vermessung und Klassifizierung zu beobachten.
Daher haben Sie als Verkäuferin bzw. Verkäufer auch das Recht, eine Vertretung zu nennen, die die Übernahme beobachtet.
Ist man selbst bzw. eine Vertretung bei der Übernahme anwesend, müssen Mängel sofort angesprochen werden.
Lassen Sie sich von der übernehmenden Person auch genau erklären, wie er auf das Ergebnis der Klassifizierung gekommen ist, wenn Sie anderer Meinung sind.
Tipp
Scheuen Sie nicht von diesem Recht Gebrauch zu machen!
Denn es geht um IHR Geld!