In welchem Zeitraum muss
die Gutschrift übermittelt werden?

Gutschrift und Rechnung

 

Die Gutschrift der Käuferin bzw. des Käufers ist innerhalb von 6 Wochen zu übermitteln.

 

Ist das nicht möglich, kann die Verkäuferin oder der Verkäufer auf Basis des zugehörigen Lieferscheines eine vorläufige Rechnung über den geschätzten Wert der Ware legen.

Beachte!

Vergleichen Sie die Rechnung/Gutschrift mit den Inhalten der Abmaßliste.

Die Mengen und Qualitäten müssen in beiden Dokumenten übereinstimmen.

Die im Kaufvertrag vereinbarte Zahlungsfrist darf sich dadurch nicht verlängern.

Tipp

Vergewissern Sie sich,
dass die Rechnung/Gutschrift innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist beglichen wird.

Datenschutz-Übersicht

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